kontrahieren

kontrahieren
kon|trahi̲e̲|ren [aus lat. contrahere, contractum = zusammenziehen]:
sich zusammenziehen (von Muskeln)

Das Wörterbuch medizinischer Fachausdrücke. 2013.

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  • Kontrahieren — (lat.), zusammenziehen; einen Vertrag schließen; bei Studenten: zum Duell fordern. Schulden kontrahieren, s.v.w. Schulden machen. Kontrahénten, die vertragschließenden Teile; Kontrahage (spr. hahsche, Studentenspr.), s.v.w. Duellforderung …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kontrahieren — (lat., »zusammenziehen«), abschließen, vereinbaren, namentlich einen Vertrag, z. B. über ein Darlehen (Schulden k.); in der Studentensprache soviel wie ein Duell verabreden; Kontrahenten, die einen Vertrag (Kontrakt) abschließenden Teile …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • kontrahieren — Vsw zusammenziehen, einen Vertrag schließen per. Wortschatz fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. contrahere (contractum), zu l. trahere ziehen (abstrakt) und l. con . Die Entlehnung in der Bedeutung einen Vertrag schließen ist die ältere;… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • kontrahieren — »zusammenziehen« (Grammatik), früher auch im Sinne von »sich zu einem Vertrag einigen«, daher studentisch für: »einen Zweikampf verabreden«: Das Verb wurde im 16. Jh. aus lat. con trahere »zusammenziehen; eine geschäftliche Verbindung eingehen«… …   Das Herkunftswörterbuch

  • kontrahieren — zusammenziehen * * * kon|tra|hie|ren 〈V. tr.; hat〉 1. zusammenziehen 2. vereinbaren 3. jmdn. kontrahieren zum Zweikampf fordern ● einen Vertrag kontrahieren schließen [<lat. contrahere „zusammenziehen, versammeln, zustande bringen“; zu trahere …   Universal-Lexikon

  • kontrahieren — kon|tra|hie|ren 〈V.〉 1. zusammenziehen 2. vereinbaren 3. 〈früher〉 jmdn. kontrahieren zum Zweikampf fordern [Etym.: <lat. contrahere »zusammenziehen, versammeln«; zu trahere »ziehen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • kontrahieren — kon|tra|hie|ren (einen Kontrakt abschließen, vereinbaren; Biologie, Medizin sich zusammenziehen; Verbindungswesen früher ein Duell verabreden); sich kontrahieren (sich zusammenziehen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • kontrahieren — einen ⇡ Vertrag schließen …   Lexikon der Economics

  • kontrahieren — kon|tra|hie|ren <aus lat. contrahere »zusammenziehen, eine geschäftliche Verbindung eingehen«>: 1. einen Vertrag schließen (Rechtsw.). 2. a) sich zusammenziehen (z. B. von einem Muskel; Med.); b) das Zusammenziehen von Muskeln bewirken (bes …   Das große Fremdwörterbuch

  • Kontrahent — kontrahieren »zusammenziehen« (Grammatik), früher auch im Sinne von »sich zu einem Vertrag einigen«, daher studentisch für: »einen Zweikampf verabreden«: Das Verb wurde im 16. Jh. aus lat. con trahere »zusammenziehen; eine geschäftliche… …   Das Herkunftswörterbuch

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